Es entspricht unserer Unternehmensphilosophie und ist mir persönlich ein Anliegen, im Sinne von Nachhaltigkeit Verantwortung für kommende Generationen zu übernehmen. Darum bauen wir Häuser mit minimiertem Energiebedarf. Durch fortschrittliche Technologie und Nutzung erneuerbarer Energien verbinden wir Klimaschutz und Kosteneinsparung auf intelligente Weise. Mit diesem Anspruch haben wir die Bauweise, die Ausführung und die Qualität der Baustoffe und Materialien einer GartenVilla konzipiert.
Unsere Bau- und Leistungsbeschreibung ist die Grundlage für eine hochwertige Umsetzung Ihres neuen Zuhauses, die Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten offen lässt, eigene Vorstellungen zu verwirklichen.
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Franz
Geschäftsführender Gesellschafter PARC BAU GMBH
Es wird ein Gebäude in massiver Bauweise nach den anerkannten Regeln der Bautechnik errichtet. Die Grundrisse entsprechen der jeweils individuellen Planung der Käufer. Die Ausstattung der einzelnen Gebäude ist auf Wunsch bedingt veränderbar. Abweichungen von dieser Bau- und Qualitätsbeschreibung bedürfen jedoch der schriftlichen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.
Die Leistung der Projektentwicklungsgesellschaft planen und bauen Syke mbh beinhaltet die Planung, die Bauantragsstellung, die Aufstellung des Standsicherheitsnachweises (Statik), die Bauausführung und die Bauüberwachung aller in unserem Auftrag befindlichen Gewerke. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate nach Beginn der Erdarbeiten, gemäß Notarvertrag.
Grundlage der zu bringenden Leistung ist in erster Linie diese Bau- und Qualitätsbeschreibung. Bei Wiederspruch und/oder Unklarheiten gehen dieser Beschreibung folgende Anlagen (im Range absteigend) vor: Lageplan, Verkaufszeichnungen, Statik, Gebäudeenergiegesetz – GEG, anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen – am Tag der Bauantragsstellung gültigen – DIN-Normen.
In der Baugenehmigung aufgeführte behördliche Vorgaben, oder Vorgaben der Versorgungsunternehmen sind zu beachten und vom Käufer zu dulden.
In der Bau- und Qualitätsbeschreibung wird die Bauweise des Gebäudes, der Umfang unserer Leistungen, die Bauausführung sowie die Qualität der Baustoffe und der von uns verwendeten Ausstattungsgegenstände beschrieben.
Mit den GartenVillen wird die lebenswerte Stadt Syke um ein Quartier reicher, das in Sachen Innovation, Ökologie und Lebensqualität Maßstäbe setzen wird. Mit sauberer Energie, zukunftsfähiger Mobilität, neuen Technologien, aber auch durch Zugang zu Natur und Freizeitangeboten, erfüllen die GartenVillen Wohnwünsche von heute.
Alle für die Planung und Genehmigung des Bauvorhabens notwendigen Kosten sind im Leistungsumfang enthalten. Dazu gehören die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, Vermessungsarbeiten, Behördenleistungen (sofern sie sich auf den hier beschriebenen Stand beziehen), sowie alle zur Erstellung des Gebäudes notwendigen Handwerkerleistungen.
Für die Bauzeit wird eine Bauherrenhaftpflicht- und Feuerrohbauversicherung durch den Verkäufer abgeschlossen.
Zufahrten und Zugänge sind Eigenleistung der Bauherren. Bei der Herstellung der Zufahrten und Zugänge sind die Auflagen der Baugenehmigung und des geltenden Bebauungsplans zwingend einzuhalten.
Die Erschließung des Grundstücks für die haustechnischen Anschlüsse wie Strom und Trinkwasser erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der örtlichen Versorger und muss vom Käufer selbst beauftragt werden.
Der nutzerseitige Anschluss an das Telefonnetz und an das Breitbandkabelnetz eines örtlichen Anbieters (z.B. Telekom) muss vom Käufer selbst beantragt und beauftragt werden. Den Antrag auf den Anschluss für das Telefon- und Breitbandkabelnetz stellt der Käufer. Mit Antragstellung trägt er auch die Anschlusskosten.
Die Gebäude können an das Netz eines örtlichen Anbieters (z.B. KabelDeutschland) für Kabelfernsehen angeschlossen werden. Den Antrag auf den Anschluss stellt der Käufer und übernimmt die damit entstehenden Anschlusskosten.
Das Bauwerk wird entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) /Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der aktuellsten Fassung als KfW-Effizienzhaus 40 oder KfW-Effizienzhaus 40 Plus (gem. Planung) erstellt. Maßgeblich für die Ausführung sind die gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Eine Änderung der Gesetzeslage bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und der Übergabe an den Erwerber begründet keinen Rechtsanspruch.
Es wird ein Luftdichtheitskonzept erstellt. Die Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle erfolgt nach dem „Differenzdruckverfahren“ (Blower-Door-Messung) zur Sicherung der Qualität. Die Zertifizierung erfolgt durch ein unabhängiges Ingenieurbüro nach Wahl der Verkäuferin/des Bauträgers.
Der Schallschutz gegen Außenlärm entspricht den Vorschriften des Bebauungsplans (Bebauungsplan Nr. 25 (3/77) „Lerchenfeld II“).
Für den Schutz gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen werden die erhöhten Schalldämmmaße gemäß DIN 4109 Beiblatt 2, Tabelle 2 eingehalten. Die Ausführung für Doppelhäuser sieht folgenden Aufbau vor:
Die Geschossdecken werden zum Nachbarhaus durch eine 4cm dicke Trennwanddämmung schallentkoppelt, die Trennwände werden als zweischalige Haustrennwand (2x 15cm KSV mit 4cm Trennwanddämmung) ausgeführt. Im EG kommt ein schwimmender Estrich auf Wärmedämmung und im OG/DG ein schwimmender Estrich auf Trittschalldämmung zur Ausführung. Der Estrich wird in allen Geschossen an den Wänden schalltechnisch entkoppelt. Die Treppe wird mit schallentkoppelten Gummilagern befestigt.
Das Gebäude wird so errichtet, dass entsprechend den Vorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Normen der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegengewirkt wird.
Der Mutterboden wird im Gebäudebereich 80cm tief abgetragen und seitlich auf dem Grundstück gelagert.
Es wird eine lagenweise verdichtete Sandplatte einschließlich eines umlaufend ca. 1,00m breiten Arbeitsraumes eingebaut. Zur Prüfung der Tragfähigkeit der Sandplatte werden dynamische Plattendruckversuche durchgeführt.
Die Grob- und Feinabsteckung des Baukörpers vor Aufnahme der Rohbauarbeiten sind Bestandteil des Leistungsumfanges der Projektentwicklungsgesellschaft planen und bauen Syke mbH. Die abschließende behördliche Einmessung des Baukörpers muss durch den Käufer beauftragt werden.
Das Abfahren von überschüssigem Boden, die Anfuhr von zusätzlichen vom Käufer gewünschten Füllsand zur Anfüllung, sowie die Lieferung von zusätzlichem vom Käufer gewünschten Mutterboden sind Leistungen des Käufers und gesondert abzurechnen.
Die Ausbildung der Stahlbetonfundamente und der Stahlbetonsohlplatte erfolgt gemäß den statischen Erfordernissen bei den unter 2.4 genannten Erdarbeiten angenommenen Bodenverhältnissen auf einer Sauberkeitsschicht oder Folienbahn. Die Dämmung der Sohle erfolgt ober- und unterseitig gemäß Wärmeschutznachweis. Ein Fundamenterder wird nach den VDE-Richtlinien verbaut. Die Sohlplatte wird, soweit erforderlich, oberseitig gegen aufsteigende Feuchtigkeit mit Bitumen- Schweißbahnen abgeklebt.
Die Außenwände werden bei Auswahl einer Verblendfassade aus Porenbeton-Hintermauerwerk gem. Statik, Dämmung gem. EnEV / GEG, 2cm Luftspalt und 11,5cm Verblender (Wertansatz max. 600 € inkl. MwSt., pro 1.000 Steine) gem. Vorgaben B-Plan bzw. Planung hergestellt. Als Spritzwasserschutz wird der Sockelbereich mit einem Sockel-Verblendstein (z.B. Modell Wienerberger Dresden, Farbe: anthrazit) hergestellt.
Die Außenwandflächen erhalten bei Auswahl einer Putzfassade Porenbeton-Hintermauerwerk gem. Statik, Dämmung gem. EnEV / GEG, 2cm Luftspalt und eine 11,5cm KS-Vorsatzschale mit Außenputz. Gewählt wird ein Putzsystem mit folgendem Aufbau: Unterputz (z.B. Fabrikat StoMiral FL Vario oder gleichwertig), Putzgrund (z.B. Fabrikat „Sto Putzgrund“ oder gleichwertig), Mineralischer Oberputz (z.B. Fabrikat „StoMiral“ oder gleichwertig), Grundierung (z.B. Fabrikat „PrimMicro“ oder gleichwertig), 2-facher Anstrich (z.B. Fabrikat „StoColor Solical“ oder gleichwertig). Der Oberputz ist weiß, grau oder beige gem. Planung durchgefärbt, Körnung ca. 2-3mm. In Teilbereichen kann der Außenputz durch farbige Putzabsetzungen in rot, grau oder anthrazit ergänzt werden. Als Spritzwasserschutz wird der Sockelbereich als glatter Sockelputz (Farbe: grau) hergestellt.
Soweit in der Grundrissplanung ein Keller vorhanden ist, wird dieser wie folgt hergestellt:
Kelleraußenwände aus Beton-Sandwich-Platten und WU Beton als weiße Wanne ausgeführt. Innenwände werden aus Kalk-Sandsteinen hergestellt und erhalten Kalkzementputz. Keller-Außenwand mit Perimeterdämmung, Dämmung unter Sohle sowie Estrich gem. GEG. In den Räumen „Heizung“ und „Flur“ werden Bodenfliesen mit Presskante im Dünnbettverfahren verlegt, wie unter 2.6.3. beschrieben.
Tragende und nicht tragende Innenwände werden aus Kalksandstein gem. Statik hergestellt.
Die Ausführung der Stürze, Unterzüge und Stützen erfolgt gemäß Statik. Diese können teilweise sichtbar angeordnet sein.
Die Ausführung für Doppelhäuser sieht folgenden Aufbau vor: Die Wohnungstrennwände werden aus 2x15cm Kalksandvollstein-Mauerwerk mit 2x2cm Trennwanddämmung stoßversetzt hergestellt.
Die Geschossdecken werden als Betonfertigteil-Filigrandecken gem. statischer Berechnung mit Ortbetonergänzung hergestellt.
Die Stoßfugen werden unterseitig grob gespachtelt und verschlossen (Qualität Q2). Feinspachteln und Schleifen der Deckenunterseite erfolgt durch die Bauherren in Eigenleistung. (siehe Maler)
Es stehen verschiedene Dachkonstruktionen zur Auswahl. Diese unterscheiden sich wie folgt im Aufbau:
Flachdach (Kubus):
Das Dach wird als Flachdach aus Stahlbeton mit Gefälledämmung gem. EnEV / GEG erstellt. Es erhält eine extensive Dachbegrünung inkl. aller notwendigen Abklebungen und Sanitärentlüfter. Zu Wartungszwecken wird ein Sekurant eingebaut. Zur Attika und um die Entlüftungsrohre wird eine Kiesschicht hergestellt. Das Dach wird über Flachdachabläufe inkl. Notentwässerung mit Einlaufkästen und Titanzink- Fallrohren aus naturbelassenem Titanzinkblech, entwässert. Das oberste Geschoss erhält an allen Seiten eine Attika mit allen erforderlichen Abdichtungen und einer Abdeckung aus Titanzinkblech.
Zeltdach:
Der Dachstuhl wird als Holzkonstruktion, mit allen erforderlichen Verankerungen gemäß Statik, aus Konstruktionsvollholz (Fichte/Tanne) hergestellt. Das Unterdach ist diffusionsoffen und erhält eine Konter- und Traglattung. Der Dachüberstand beträgt ca. 50cm.
Die Dachüberstände werden als geschlossene Gesimsekästen aus Kunststoff hergestellt.
Das Dach erhält Betonziegel, Farbe gem. Planung, einschließlich aller notwendigen Formsteine, Dunstrohraufsätze für die Kanalentlüftung und einem Antennenziegel.
Das Dach erhält halbrunde Vorhangrinnen mit allen erforderlichen Formstücken und Fallrohren aus naturbelassenem Titanzinkblech bis zum Sockel.
(versetztes) Pultdach:
Die oberste Geschossdecke wird bei der Auswahl eines Gebäudes mit Pultdach oder versetztem Pultdach als gedämmte Holzbalkendecke gem. Statik und EnEV / GEG ausgeführt.
Der Dachstuhl und die Balkenlage werden als Holzkonstruktion, mit allen erforderlichen Verankerungen gemäß Statik, aus Konstruktionsvollholz (Fichte/Tanne) hergestellt. Das Unterdach ist diffusionsoffen und erhält eine Konter- und Traglattung.
Der Dachüberstand beträgt traufseitig ca. 50cm.
Die Dachüberstände werden als geschlossene Gesimsekästen aus Kunststoff hergestellt.
Bei einer Ausführung als versetztes Pultdach wird die Pultdach-Versatzwand (Wand zwischen dem unteren und oberen Pultdach) gem. Statik und GEG als Massivwand erstellt und mit Zinkblechen verkleidet.
Das Dach erhält Betonziegel, gem. Planung, einschließlich aller notwendigen Formsteine, Dunstrohraufsätze für die Kanalentlüftung und einem Antennenziegel.
Das Dach erhält halbrunde Vorhangrinnen mit allen erforderlichen Formstücken und Fallrohren aus naturbelassenem Titanzinkblech bis zum Sockel.
Soweit in der Grundrissplanung eine Dachterrasse vorhanden ist, wird diese wie folgt hergestellt:
Es wird auf der Dachterrasse über der Stahlbetondecke eine trittfeste Wärmedämmung aufgebracht. Die Flachdach- Abdichtung besteht aus Kunststoff- oder Bitumendachbahnen.
Die Entwässerung erfolgt über Flachdachabläufe inkl. Notentwässerung mit Einlaufkästen und Fallrohren aus Titanzink. Auf den Dachterrassen werden Terrassenplatten im Format 40 x 40(60) x 4,5cm verlegt (Wertansatz max. 30,– € inkl. MwSt. pro m², zzgl. Verlegung).
Die Dachterrassen erhalten eine Brüstung gem. Planung.
Die gemauerten Innenwände erhalten einen geglätteten, abgeriebenen, gefilzten Gipsputz (Qualitätsstufe Q2). In den wandverfliesten Bereichen des Bades, WC´s und WC- Dusche wird ein Kalkzementputz aufgebracht.
Die Räume Bad, WC-Dusche und WC werden umlaufend ca. 1,20m hoch mit keramischen Wandfliesen mit Presskante im Dünnbettverfahren gefliest. Die Wände im Bereich der Dusche werden Tür hoch gefliest.
Als Wandfliesen (Steingutfliesen) wird Hersteller „Valenta“, Serie „Piacera Ice“ (weiß matt, weiß glänzend), jeweils im Format 30 x 60cm verbaut.
Es können auch keramische Wandfliesen in den Formatgruppen 15×20 cm, 15×30 cm, 20×20 cm, 20×25 cm oder 60×30 cm, nach Bemusterung der Bauherren, im Dünnbettverfahren auf den Wandputz verlegt werden (Wertansatz max. 30,– € inkl. MwSt. pro m², zzgl. Verlegung).
Alternativ können auch Bodenfliesen (Feinsteinzeugfliesen) gegen einen Aufpreis als Wandfliesen gewählt werden. Die Bodenfliesen (Feinsteinzeugfliesen), Hersteller „Valenta“, Serie „Mood“ können aus den Farben grey, taupe, beige, anthrazit, latte, cotto und weiß im Format 30 x 60 cm gewählt werden (Format 60 x 60cm gegen Aufpreis).
An gefliesten Ecken werden Jollyleisten aus Kunststoff gem. Planung angebracht.
Alle Tapezier- und Malerarbeiten in den nicht verfliesten Bereichen der Wände sind Eigenleistung der Bauherren.
Im Erdgeschoss wird ein schwimmender Zementestrich auf Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis eingebaut. Im 1. Obergeschoss und – wenn vorhanden – im Staffelgeschoss wird ein schwimmender Zementestrich auf Trittschall-Dämmung eingebaut. Dehnungsfugen werden nach den örtlichen Gegebenheiten eingearbeitet und müssen ggf. im Oberbelag fortgeführt werden.
In den Räumen Bad, WC, WC-Dusche, Diele (EG), Küche und HWR werden keramische Bodenfliesen mit Presskante im Dünnbettverfahren auf Zementestrich verlegt.
Die Bodenfliesen (Feinsteinzeugfliesen), Hersteller „Valenta“, Serie „Mood“ können aus den Farben grey, taupe, beige, anthrazit, latte, cotto und weiß im Format 30 x 60 cm gewählt werden (Format 60 x 60cm gegen Aufpreis).
Es können auch keramische Bodenfliesen in den Formatgruppen 15×20 cm, bis max. 60×30 cm, nach Bemusterung der Käufer, im Dünnbettverfahren auf Zementestrich verlegt werden (Wertansatz max. 30,– € inkl. MwSt. pro m², zzgl. Verlegung).
Es wird eine Sockelfliese analog zur Bodenfliese verbaut, ausgenommen sind alle Räume die Wandfliesen erhalten sowie im Raum Küche der Bereich der Küchenzeile.
Die Boden- und Wandfliesen werden orthogonal verlegt und grau verfugt. Fugenbreite beträgt mindestens 3mm.
Elastische Anschlussfugen bzw. Versiegelungen sind Pflegefugen, sie unterliegen nicht der Gewährleistung.
In allen Innenräumen der Gebäude, die nicht gefliest werden, sind die Bodenbeläge Eigenleistung des Käufers.
Alle Fenster und Fenstertürelemente werden vom Tischler nach Aufmaß aus Kunststoff, mit 6-Kammer-Profil eingebaut. Farbe: innen weiß, außen weiß. Alternativ können gem. Planung grau oder anthrazit genarbte Fenster gegen Aufpreis ausgewählt werden.
Die Fenster sind mit Dreh-Kipp bzw. Drehbeschlägen und zur Erhöhung der Sicherheit, mit umlaufenden Pilzköpfen (in Anlehnung an RC 2N) ausgestattet. Alle Fenster und Fenstertürelemente erhalten 3-fach Wärmeschutzverglasung laut GEG. Bad, WC-Dusche und WC erhalten auf Wunsch die gleiche Verglasung als satinierte Verglasung. Die Fenstertüren im 2. Obergeschoss, wenn in der Planung vorhanden, erhalten ggf. zum Austritt auf die Dachterrasse eine innenseitige Stufe in notwendiger Höhe.
Die Fenster- und Fenstertürgriffe werden in Edelstahl matt ausgeführt (z.B. Fabrikat „Hoppe“ Modell „Amsterdam“ oder gleichwertig). Die Fenstertürgriffe im EG kommen abschließbar zur Ausführung.
Alle rechteckigen Fenster, die größer als 1m² sind, erhalten wärmegedämmte Aufsatzrollladenkästen mit Kunststoffpanzer und elektrischem Antrieb, Farbe gem. Planung.
Die Innenfensterbänke werden, je nach Einbausituation, innen überstehend aus Agglomarmor (ca. 2cm stark) eingebaut. Im Bad, WC-Dusche und WC werden die Innenfensterbänke im Rahmen der Wandverfliesung (wenn im Höhenbereich der Fliesen) mit verfliest.
Die Außenfensterbänke der Fenster werden bei Verblendbauten als Verblend-Rollschicht oder bei Putzbauten als Alu-Fensterbank hergestellt.
Die Haustürschwellen und Schwellen der Fenstertürelemente werden in Granit hergestellt.
Die Erdgeschosstreppe wird eine offene Holztreppe (z.B. Modell „Wintermann-Massivholztreppenanlage, System Treppenmeister, Buche “ oder gleichwertig, Wertansatz max. 3.900,– €, inkl. MwSt., zzgl. Montage) mit Massivholzstufen. Freiseite mit Geländer, Füllstäben (Holz oder Edelstahl) und Holzhandlauf analog zu den Stufen. Die Wandverankerung erfolgt mit Stahlbolzen in schallentkoppelnden Gummilagern. Erforderliche Brüstungsgeländer werden analog zur Treppe erstellt. Wenn vorhanden, wird die Treppe zum Staffelgeschoss, analog zur Erdgeschosstreppe hergestellt.
Die Haustür mit erhöhter Sicherheit wird als Aluminium- oder Kunststoffhaustür in den Farben weiß, anthrazit, grau oder rot gemäß Planung ausgeführt. Die Haustür erhält außen einen Stangengriff (40cm Länge) aus Edelstahl inkl. einer ovalen Profilzylinderrosette, innen einen Drücker mit Langschild aus Edelstahl und ein Profilzylinderschloss sowie einen 5-fach Bolzen-Schwenkriegel als Mehrfachverriegelung. Die Auswahl der Haustür erfolgt gemäß Bemusterung (Wertansatz bei 1 tlg. Haustüren max. 3.200,– €, sowie bei 2 bzw. 3 tlg. Haustüren max. 4.600,– € jeweils inkl. MwSt. und Haustürgriff, zzgl. Montage).
Wenn in der Planung dargestellt, erhält der Hauswirtschaftsraum eine Kunststoffnebeneingangstür (Wertansatz max. 1.950,– € inkl. MwSt., zzgl. Montage). Das obere Drittel der Kunststoffnebeneingangstür erhält einen Glasausschnitt, der untere Bereich wird als geschlossene Kunststofftür ausgeführt.
Die Innentürelemente bestehen aus einem Röhrenspantürblatt in Weißlack (ähnlich RAL 9010) mit einer glatten Front als einflügelige Tür. Alle Türen werden mit einer Höhe von 2,135m (Rohbaumaß), Breite bis 1,01m und sichtbaren Bändern gemäß Planung ausgeführt. Alle Innentüren werden mit Holzumfassungszarge in Türfarbe und farblich passender Dichtung, sowie Drückergarnitur aus der Serie Hoppe „Amsterdam“, Edelstahl matt ausgestattet. (Wertansatz Türblatt und Zarge max. 370,– € inkl. MwSt., zzgl. Montage)
Wichtiger Hinweis: Um den Luftaustausch (Raumverbund) entsprechend des Lüftungskonzeptes sicherzustellen, werden die oberen Türzargen ausgefräst ggf. werden die Innentüren mit einem Luftspalt an der Unterseite der Türen versehen.
Sollten Sie Bodenbeläge und/oder Innentüren in Eigenleistung erstellen, so achten Sie auf die Einhaltung dieses Luftspaltes.
Die Hauptwasserleitung erhält einen geeigneten Zähler auf Mietbasis, die Erwerber übernehmen dafür die Mietkosten. Sämtliche Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Mehrschichtverbundrohr.
Die Schmutzwasserleitungen mit den erforderlichen Form-Verbindungsstücken bestehen aus Kunststoff und werden unter der Sohlplatte bis zum Übergabeschacht geführt.
Alle Sanitärgegenstände werden in Farbe Weiß eingebaut.
Maßgebend für die sanitäre Einrichtung sind die der Notarurkunde beigefügten Verkaufszeichnungen.
Hauswirtschaftsraum:
Küche:
Bad:
WC-Dusche:
WC:
Im Bereich der Terrassen im Erdgeschoss wird eine Außenzapfstelle mit Frostschutzsicherungsventil installiert.
Die Elektroinstallation wird gemäß den geltenden Vorschriften und Richtlinien ab dem vom Versorgungsträger gesetzten Hausanschlusskasten vorgenommen.
Im Haustechnikraum bzw. Hauswirtschaftsraum wird ein Zählerschrank montiert.
Die Elektroinstallation wird gemäß den gültigen VDE-Richtlinien, den EVU-Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Die Leitungsführung erfolgt grundsätzlich in Unterputzverlegung bzw. in den Trockenbauwänden.
Die Ausstattung mit Schalter, Steckdosen und Raumthermostaten im Schalterprogramm Busch-Jäger, Reflex SI / SI Linear oder Busch-balance S1, Farbe: Weiß oder Alpin
Wohnen:
Küche:
Flur/Diele/Studio:
Schlafen/ Kind/ Arbeiten/ Gast:
Bad und WC-Dusche:
WC:
Haustür:
Ankleide:
Hauswirtschaftsraum:
Abstellraum:
Terrasse/Balkon:
Alle rechteckigen Fenster, die größer als 1 m² sind, erhalten elektrisch betriebene Rollläden.
Es werden in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren batteriebetriebene, optische Rauchmelder mit Warnton, an der Decke installiert. Der Käufer verpflichtet sich, deren ständige Funktionsfähigkeit, vor allem die der Batterien, zu gewährleisten.
Hinweis: An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Elektroherd nur von einem Elektrofachmann an die von uns dafür vorgesehene, Anschlussdose angeschlossen werden darf!
Die Ausführung der Heiz- und Wassererwärmungsanlagen und der raumlufttechnischen Anlagen erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Aus- und Durchführungsverordnungen auf Basis der Haustechnikplanung.
Die Hauptwasserleitung erhält einen geeigneten Zähler auf Mietbasis, die Erwerber übernehmen dafür die Mietkosten ab Übergabe.
Im HWR wird eine Sole/Wasser-Wärmepumpe (z.B. Fabrikat Vaillant, Novelan, AlphaInnotec oder gleichwertig gem. Planung) mit Warmwasserspeicher einschließlich kompl. Technik installiert. Hierzu werden durch ein zertifiziertes Bohrunternehmen zwei Bohrungen bis auf 70m Tiefe durchgeführt (Für die Erdsondennutzung wird eine Genehmigung von dem Bohrunternehmen beantragt. Sollte der Ertrag der Entzugsleistung nicht ausreichen, fallen je zusätzlichen lfdm. Bohrung 60,–€ an. Abrechnung erfolgt dann ggf. separat. Eventuelle Auflagen seitens der Behörden werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.)
Alternative: Warmwasserversorgung über einen elektronischen Durchlauferhitzer (z.B. Fabrikat Clage oder gleichwertig). In der Küche erfolgt die Warmwasserversorgung auch über einen elektronischen Durchlauferhitzer (z.B. Fabrikat Clage oder gleichwertig).
Die Leistung der Heizung richtet sich nach der objektbezogenen Wärmebedarfsberechnung.
In allen Geschossen, außer im HWR und im Antrittsbereich der Treppe, wird eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung über Raumthermostate (außer Räume <6m²) verlegt. Je Etage wird ein Heizkreisverteilerschrank mit Stellantrieben verbaut.
Die Räume Bad und WC-Dusche erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper (Fabrikat “Arbonia Bagnotherm Watt BTW” oder gleichwertig, Maße: 60 x 160 cm)
Zur Gewährleistung der notwendigen Lüftung und des Feuchteschutzes wird eine zentrale Be- und Entlüftungsanlage (z.B. Fabrikat „Vallox“ Modell „ValloPlus 270/350“ oder gleichwertig) mit Wärmerückgewinnung eingebaut. Die Auslegung erfolgt gemäß dem objektbezogenen Lüftungskonzept. Die Installation der Anlagentechnik erfolgt im HWR zum Großteil in Aufputz.
Beim Betrieb einer Lüftungsanlage kann der Dunstabzug nur als Umluft und der Trockner als Kondenstrockner genutzt werden.
Beim Einbau eines Kaminofens muss Rücksprache mit dem Ofenbauer gehalten werden. Sollte ein Druckwächter erforderlich sein, ist dies Eigenleistung der Bauherren.
Regenspeicher aus Beton (z.B. Mall-Regenspeicher Family oder gleichwertig) zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser für Toilettenspülung und Gartenbewässerung. Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück, Stahlbetonbehälter in monolithischer Rundbauweise, Konus und Schachtabdeckung begehbar, Steckfertiger Zu- und Ablauf sowie Öffnung für Versorgungsleitungen.
Die gärtnerische Gestaltung der Außenanlagen erfolgt in Eigenleistung der Käufer.
Einbauküchen sind nicht Bestandteil dieser Bau- und Qualitätsbeschreibung und nicht im Lieferumfang enthalten.
Die Küchen sind in das System der kontrollierten Abluft eingebunden und im Bereich der Küchenzeile mit einem Tellerventil für die Abluft ausgerüstet. Das Tellerventil darf nicht durch Küchenschränke o.ä. verbaut werden. In den Küchen sind nur Umlufthauben zulässig.
Im Bereich der offenen Leitungsführung, kann im Sockelbereich der Küchenzeile ein Rohrkasten zur Ausführung kommen, welcher im Bereich des Leitungsaustrittes nicht geschlossen oder versiegelt wird.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Küchenplanung die vorgenannten Abluftvorrichtungen. Der Einbau von Küchen kann erst nach Übergabe der Wohnungen stattfinden.
Die Ausführung von Sonderwünschen ist möglich, soweit sie technisch ausführbar sind, keine baulichen Verzögerungen bedingen und das Bauwerk nicht verändern. Damit verbundene Bau-, Bauneben- und Regiekosten sind vom Erwerber gesondert zu entrichten. Sofern durch Sonderwünsche Planungsänderungen während der Bauphase erforderlich sind, werden diese pauschal mit 500,– € zzgl. Mehrwertsteuer je geänderter Zeichnung berechnet. Änderungen und Prüfung der Haustechnikplanung sind mit 1000,– € zzgl. Mehrwertsteuer pro Planung gesondert zu vergüten. Mehr- oder Minderkosten, die sich aus den jeweiligen Änderungen ergeben, werden ebenfalls gesondert verrechnet. Änderungen müssen mind. 4 Wochen vor Ausführung der Arbeiten schriftlich durch einen Ergänzungsauftrag bestätigt sein.
Eigenleistungen und der Kücheneinbau können erst nach Endabnahme und Übergabe ausgeführt werden.
Auf Wunsch des Kunden kann gegen Aufpreis ein Upgrade auf die Ausführung als „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ erfolgen. Die Ausführung sieht hier eine Photovoltaikanlage (z.B. Fabrikat „Vaillant“ oder gleichwertig gem. Planung) inkl. Speicher gem. Bedarfsermittlung vor.
Alle Innenräume der Wohnungen, die nicht gefliest werden, erhalten ein für die Fußbodenheizung geeigneten Bodenbelag nach Bemusterung (Wertansatz 80€/m² brutto zzgl. Verlegung).
Die gemauerten Innenwände erhalten einen geglätteten, abgeriebenen, gefilzten und tapezierfähigen Gipsputz (Qualitätsstufe Q2). Alle Decken und Wände erhalten einen deckenden Anstrich mit Dispersionsfarbe in Weiß.
Lieferung:
Prüfen und unterschreiben:
Die Herstellung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse sowie der Außenanlagen einschließlich der Hauszuwegung obliegt den Käufern auf eigene Rechnung.
Soweit Ausstattungsgegenstände oder Materialien durch die Angabe von Herstellern oder Fabrikanten näher beschrieben werden, bleibt es der Verkäuferin vorbehalten, auch andere Produkte einsetzen zu können, sofern diese von mindestens gleicher Qualität sind.
Bei den dem Kaufvertrag anhängenden Plänen handelt es sich um Vermarktungsgrundrisse. Die tatsächlichen Ausführungspläne können hiervon geringfügig abweichen. Änderungen auf Grund der noch zu erstellenden Detailplanung o.ä. bleiben vorbehalten. Änderungen durch amtliche Auflagen oder Auflagen der Versorger können notwendig werden und sind vom Käufer zu dulden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Austritte zu den Terrassen und Dachterrassen ebenso wie die Bewegungsflächen im Bad, WC-Dusche und WC ggf. abweichend von den gültigen DIN- Normen ausgeführt werden können und dies keinen Mangel darstellt.
Wünsche und Änderungen sind je nach Baufortschritt möglich. Fliesen, Innentüren sowie sonstige gestalterische Merkmale werden individuell mit Ihnen bemustert. Hierbei gilt es folgende Dinge zu beachten:
Änderungen…
Die vorstehende Baubeschreibung ist maßgebend für die Bauausführung des Projektes. Sie kann nicht detailliert und umfassend alle Punkte eines solchen Projektes beschreiben. Sie dient vielmehr dazu, die Liefer- und Leistungspflicht der Verkäuferin ausreichend zu definieren.
Das Bauvorhaben wird gemäß Baugenehmigung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet. Ferner erfolgt die Ausführung entsprechend der Architektenplanung und der Ingenieurplanung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen oder Versorgerangaben etc. maßgebend sind. Änderungen der Planung und Abweichungen von den Zeichnungen, der Bau- und Qualitätsbeschreibung, in der Ausführung innerhalb von konstruktiven Varianten, von Weiterentwicklungen sowie durch evtl. behördliche Auflagen, Auflagen von Versorgungsbetrieben und gesetzlichen Vorschriften bleiben vorbehalten, sofern diese dem Käufer zumutbar und insgesamt nicht wertmindernd sind. Dies können Änderungen sein, die sich entweder aus statischen und / oder technischen Anforderungen ableiten. Ferner können Modifikationen auftreten, die sich aus der Detail- sowie der Ausführungsplanung, namentlich Steigeschächte, Dimensionierungen, Standorte von Sanitärobjekten, Lüftungsgeräten, Heizungsanlagen etc., ergeben. Sofern die hier aufgeführten Materialien nicht mehr lieferbar sind und / oder aufgrund technischer Verbesserungen ein Austausch der Materialien angeraten ist, behalten wir uns auch hier Änderungen in der Ausführung vor. Ansprüche daraus können grundsätzlich nicht hergeleitet werden.
Die in den Zeichnungen, Lageplänen und Preislisten angegebenen Maße und Flächenberechnungen sind Circa-Angaben. Maße in den Zeichnungen sind Rohbaumaße ohne Wandbekleidung. Eingezeichnete Möbel oder Geräte dienen lediglich der Erläuterung und sind im Kaufpreis nicht enthalten. Maße für Einbauten und Einrichtungen sind stets am Bau bzw. am Grundstück zu entnehmen. Abweichungen von etwa in den Bau- und Verkaufsplänen angegebenen Maß- und Flächenangaben sind im Rahmen zulässiger Bautoleranzen möglich. Alle etwa angegebenen Flächen-, Längen- und Höhenmaße (auch künftige) sind Rohbaumaße / Richtmaße. Endgültige Maße für die Planung von Einrichtungsgegenständen, Küchen und dergleichen sind grundsätzlich am Bau zu nehmen. Rohrkästen bzw. Installationsschächte sind von ihrer Anzahl, ihren Abmessungen und Positionen her, erst nach Leitungs- und Rohrverlegung etc. verbindlich. Die Größe kann sich während der Bauzeit verändern. Wenn technisch erforderlich kann es zu Deckenabhängungen (ganze Räume oder Teilbereiche) in den GartenVillen kommen. Im Bereich von Stellplätzen behält der Verkäufer es sich vor, Rohrleitungen, Verkleidungen oder Abhängungen (bei Stellplätzen zusätzlich ggf. Schachtanlagen) auszuführen, wenn diese technisch erforderlich sind. Die Lage und die Anzahl der in den Verkaufsunterlagen und Ansichten dargestellten Regenfallrohre werden den Berechnungen entsprechend ausgeführt. Mögliche Abweichungen gelten als wertneutral, sofern sie Veränderungen in der Materialisierung und Gestaltung gegenüber den Projektplänen und der Baubeschreibung betreffen, welche die Qualität und die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
Die Gewährleistungsrechte bestimmen sich nach den §§ 633 ff. BGB. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Für Mängel an beweglichen Sachen und elektrischen Teilen zwei Jahre, für elastische Versiegelungen und Leuchtmittel 6 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme und erstreckt sich daher nicht auf die normale Abnutzung, insbesondere nicht auf Teile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen. Die zur Ausführung gelangenden, elastischen Verfugungen zwischen den Bauteilen können z.B. im Zusammenhang mit der Neubauaustrocknung reißen. Diese Verfugungen stellen nach den anerkannten Regeln der Technik „Wartungsfugen“ dar und unterliegen nicht der Gewährleistung. Elastische Versiegelungen von Fußleisten, Türzargen oder Sanitärobjekten (WC und Waschtisch) gehören nicht zum Lieferumfang. Schwindrisse und Haarrisse in den Wänden oder an Wandanschlüssen können konstruktionsbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar. Anstriche (außen / innen) bedürfen der regelmäßigen Erneuerung, wenn sie die erforderlichen Schutzwirkungen beibehalten sollen, dies gilt vor allem für Außenanstriche und die Beseitigung von Schwindrissen, die sich ggf. aus dem Trocknungsprozess ergeben. Außenhölzer bedürfen ebenfalls einer regelmäßigen Erhaltungspflege (in der Regel jährlich), um ein Ausbleichen zu verhindern. Des Weiteren neigen Außenhölzer durch die direkte Bewitterung zum Quellen und Schwinden, zum sogenannten „Ausbluten“ sowie zu leichter Haarrissbildung. Unbehandelte Außenhölzer bilden im Laufe der Zeit eine silbergraue Patina. Diese Umstände stellen keine Gewährleistungsmängel dar. Dichtstoffe (elastische Versiegelungen) und Fugenbänder sind besonders chemischen und/ oder physikalischen Belastungen ausgesetzt. Sie müssen aus diesem Grund in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. ganz oder stellenweise erneuert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Beim Austausch der elastischen Fugen der bodengleichen Duschen und Sanitärobjekte ist direkt darauf zu achten, dass die darunterliegende Abdichtungsebene nicht beschädigt wird. Darüber hinaus benötigen auch alle Bauteile, die eine mechanische Funktion ausüben, eine regelmäßige Pflege (Rauchmelder, Teile der Heizungs-, Lüftungs- und Elektroanlage, Fenster- und Türbeschläge usw.). Es obliegt daher dem Käufer solche Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.
Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität ist nach einer Stagnation von Leitungswasser, die länger als zwei Wochen andauern kann, ein Austausch des gesamten Leitungswasserinhaltes (vom Absperrhahn am Steigestrang bis zur Entnahmestelle) erforderlich. Irrtümer bleiben vorbehalten, ohne dass daraus Ansprüche hergeleitet werden können.